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Über Bwin!bwin, das ist großer Sport, richtige Action und noch ein bisschen mehr. Wir reden nicht nur von Spannung, wir machen sie. Und noch etwas: Sie gestalten sie mit. Egal ob Profi oder Anfänger – jeder kann sofort dabei sein, jeder hat sofort die gleichen Chancen. Wir sind die weltweite Nummer 1 im Online Gaming. Einige Zahlen? Jeden Tag warten bis zu 30.000 spannende Wetten. Wir bieten Wett-Action in mehr als 90 Sportarten – auch das ist Rekord. Noch eine Zahl: Das gesamte Angebot gibt’s in 22 Sprachen. Und wir versprechen, es werden immer mehr. Sie erleben knisternde Unterhaltung mit allem, was online Spaß macht: Packende Sportwetten mit dem unerreichten Live-Feeling – so nah am Sport wie sonst nirgendwo. Dazu Casino-Atmosphäre vom Feinsten, Live-Poker und viele Games für zwischendurch. Mit bwin lassen Sie den Alltag beiseite und tauchen in eine Welt voller Emotionen.
Lizenzen Die bwin International Ltd. besitzt als Betreiberin der Plattform www.bwin.com zwei Genehmigungen der Regierung Gibraltars, die sie einerseits zur Veranstaltung von Sportwetten (Gaming License No. 00005) und andererseits zum Betrieb eines Online-Casinos (Gaming License No. 00011) berechtigt. bwin International Ltd. unterliegt damit den strengen Aufsichtsbestimmungen der Regierung von Gibraltar, die insgesamt bislang lediglich an 19 Unternehmen Lizenzen vergeben hat. Gemäß Art 299 Abs 4 EG-Vertrag gelten die europäischen Grundfreiheiten auch für Gibraltar. Der Regulierungsstandard Gibraltars entspricht weitestgehend jenem Großbritanniens, wobei bwin International Ltd. nicht nur die seitens der Regierung Gibraltars vorgegebenen hohen Auflagen erfüllt. Vielmehr hält sich das Unternehmen darüber hinaus im Sinne seiner Kunden an einen von der European Gaming and Betting Association (EGBA) definierten Verhaltenskodex, der rigorose Standards in Bezug auf Sicherheit und verantwortungsvollen Umgang mit Themen wie beispielsweise Jugendschutz oder Spielsucht vorgibt.
Regulatorisches Umfeld Aufgrund der Tatsache, dass es in den meisten Ländern an einem klaren Rechtsrahmen für Online-Gaming mangelt und in vielen Fällen der Marktzugang für private Anbieter zum Schutz staatlicher Monopole beschränkt wird, ist die Branche durch ein gewisses Maß an Rechtsunsicherheit gekennzeichnet.
Europa Die Entwicklung der europäischen Online-Gaming-Branche ist maßgeblich durch Entscheidungen auf europäischer Ebene geprägt. Die in der so genannten Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aufgestellten Grundsätze wurden durch die Entscheidung in der Rechtssache „Placanica" sowie in zwei Glücksspiel- bezogenen Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofes vom Frühjahr 2007 noch weiter präzisiert. Demnach muss jede auf den Schutz des Allgemeininteresses (wie den Verbraucherschutz) abzielende Beschränkung des Glücksspiels „kohärent und systematisch" zu dessen Eindämmung beitragen. Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, den Zugang der Öffentlichkeit zu Glücksspielen zu beschränken, wenn er seine Bürger gleichzeitig zur Teilnahme an staatlichen Lotterien, Glücksspielen oder Wetten ermuntert, deren Erlöse der Staatskasse zugute kommen. Jegliche Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit müssen darüber hinaus geeignet sein, das verfolgte Ziel zu verwirklichen und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist. In der Placanica-Entscheidung hat der EuGH schließlich auch festgehalten, dass ein Mitgliedstaat keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität (nationale Lizenz) verhängen darf, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat. Auch bei der Europäischen Kommission stehen die Zeichen auf eine Öffnung des Glücksspielbereiches. Seit April 2006 hat die Kommission bereits gegen zehn Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie der Ansicht ist, dass diese Staaten mit ihren nationalen Glücksspielregelungen gegen Europarecht verstoßen. Die Verfahren gegen Frankreich, Ungarn, Schweden, Finnland, Dänemark, Griechenland und Holland befinden sich bereits in der zweiten Stufe.
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