Recht, Glück und Können das ist Poker

Zwischen Wissenschaftlern, Mathematikern und Juristen tobt weltweit die Diskussion, ob Poker ein Glücksspiel ist oder nicht. In Österreich will Karten-kasino-Chef Peter Zanoni die Frage mit einem neuen Gutachten jetzt vor den Verfassungsgerichtshof bringen.

In Österreich ist eine sachliche Diskussion dieser Frage – vor allem geht es um die Existenz zahlreicher kleiner Kartenspielsalons, die hierzulande in den vergangenen Jahren entstanden sind – bisher weitgehend unterblieben. Bis vor einem Jahr konnten solche „Card Casinos“ wie die „Concord“-Gruppe von Peter Zanoni weitgehend unbehelligt in einer rechtlichen Grauzone existieren, besonders dann, wenn sie Spiele mit einem Einsatz von bis zu 20 Euro anboten: Dann, so die bisherige Rechtsprechung, galt das Spielen als „Zeitvertreib“ und fiel jedenfalls nicht unter das Glücksspielgesetz.

Dann kamen 2008 und 2010 zwei Novellen des Glücksspielgesetzes – und plötzlich war alles anders: Bisher galt nur die Definition, ein Glücksspiel sei ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust allein oder großteils vom Zufall abhängen. Auch nach den Novellen des Glücksspielgesetzes, deren Fokus eigentlich darauf lag, den Wildwuchs des „Kleinen Glücksspiels“ am Automaten bundesweit einheitlich zu regeln, heißt die Definition in Paragraf 1 ähnlich: „Ein Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.“ Allerdings hat die Regierung dem Gesetz einen zweiten Absatz beschert, in dem sie die Frage, ob Poker ein Glücksspiel sei, ohne vorhergehende Diskussion oder Argumentation ex lege zum Glücksspiel erklärt: „Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind insbesondere die Spiele Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten.“

Unterm Strich bedeutet das, dass der Bund die Möglichkeit, Pokersalons zu betreiben, in Zukunft unter das Glücksspielmonopol stellen will – die letzte Novelle des Gesetzes sieht vor, dass zusätzlich zu den Casino- und Lotterielizenzen demnächst auch eine eigene Pokerlizenz ausgeschrieben werden soll: Also dass ein Unternehmen den Bund dafür bezahlen soll, dass es gegen Entgelt Pokerspiele veranstalten darf. Außerdem gilt für Glücksspielanbieter ein verschärftes Steuerregime: Sie müssen Abgaben in der Höhe von 16 Prozent des Einsatzes erbringen – was für Anbieter der weitaus verbreitetsten Pokervariante, „Texas Hold’Em“, tödlich ist. Dabei spielen die Spieler ihren Einsatz nur untereinander aus, er wird zur Gänze wieder aufgeteilt – der Anbieter bekommt nur eine Startgebühr vom Spieler, üblicherweise zehn Prozent vom Einsatz. Er müsste aber die Glücksspielabgabe in der Höhe von 16 Prozent des Einsatzes, nicht seines Umsatzes entrichten, verlöre also mit jedem Spiel Geld.

Der Chef des österreichweit größten Pokersalonbetreibers, Concord, Peter Zanoni, sieht sich durch die neue Regelung in seiner Existenz bedroht: „Allein die Glücksspielabgabe würde mir schon das Genick brechen, weil ich ein Vielfaches meines Umsatzes abgeben müsste – die Regelung ist für Poker schlicht nicht geeignet“, sagt er zur „Presse“. Für Zanoni ist klar: Poker ist ein Geschicklichkeitsspiel, das hätten mehrere wissenschaftliche Gutachten bereits belegt – „und dadurch, dass in einem Gesetz steht, es ist ein Glücksspiel, wird es nicht wahr“.

Um seine neun österreichischen Pokercasinos zu retten, plant er, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. „Noch habe ich keine Beschwerde gegen das Glücksspielgesetz eingereicht, weil ich noch keinen Bescheid bekommen habe, der meine Casinos als rechtswidrig bezeichnet“ – und erst mit einem solchen könne er schließlich zum Höchstgericht ziehen, um eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes zu erwirken. Bisher hätten ihm die Behörden hinsichtlich der Glücksspielabgabe Aufschub gewährt, bis die Rechtslage klar sei – wahrscheinlich würden die Strafbescheide wegen Betreiben eines illegalen Glücksspielbetriebes erst kommen, wenn das Finanzministerium die neue Pokerkonzession ausschreibt, glaubt Zanoni. Bis Ende kommenden Jahres hat der Staat dafür Zeit. Zeit, die Zanoni nützen will, um sich für den juristischen Kampf zu wappnen, der ihm dann ins Haus steht.

Schützenhilfe hat er sich jetzt schon geholt: Und zwar bei einem von Österreichs prominentesten Verfassungsjuristen, dem ehemaligen Uni-Wien-Professor Günther Winkler. Der hat sich – nach anfänglichem Desinteresse für das Thema – so sehr für die juristischen Feinheiten der Pokerfrage erwärmt, dass er im Herbst sogar ein eigenes Buch zu dem Thema veröffentlichen wird.

 

„Auf Biegen und Brechen“

Dem „Spectrum“ liegt exklusiv ein Auszug aus den Entwürfen zu dem Buch vor – und Winkler spart darin nicht mit Kritik am Gesetzgeber: „Ungeachtet ihrer Besonderheiten werden die Vorschriften des Glücksspielgesetzes im finanziell ertragreichen Umfang, gleichsam auf ,Biegen und Brechen‘, abgabenrechtlich auch auf die Pokerspiele erstreckt. Sichtlich nur um das Konzessionssystem des Glücksspielmonopols des Staates zu erweitern und die Einnahmen des Staates zu vermehren“, schreibt der Jurist in seiner Einleitung zu dem Thema. Denn Poker sei schon deswegen, weil die Spieler nicht gegen die Bank, sondern gegeneinander spielen, kein Glücksspiel, wie es die österreichische Rechtstradition bisher verstanden habe – und stünde deswegen „wie ein Fremdkörper im Gesetzestext“.

In der Folge bemüht sich Winkler nachzuweisen, dass der Gesetzgeber bei den beiden Novellen nicht nur von falschen Vorentscheidungen – wie von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes zu Pokerspielen, die sich aber nur auf Einzelfälle bezogen haben – ausgegangen sei, sondern darüber hinaus gleich mehrfach gegen die Verfassung verstoße: etwa durch die plötzliche Ausdehnung des Monopols auf Pokersalonbetreiber, die die unternehmerische Freiheit in Österreich einschränke, oder durch die abgabenrechtlichen Neuerungen, die dem Sachlichkeitsgebot der Verfassung widersprechen würden. Gründe genug jedenfalls, um Zanoni noch einmal Hoffnung schöpfen zu lassen, dass er die Verfassungsrichter von seiner Meinung überzeugen kann – nämlich, dass Poker ein freies Spiel sei.

 

Wer  gerne mal selbst Poker online testen möchte, können wir folgende Casinos empfehlen:

1 CasinoClubPoker Everest Poker 9,8 Genial zum Lernen € 200.-
2 CasinoClub Poker 9,2 Exklusives Angebot € 500.-
3 Poker Kings 9.1 Exklusives Angebot € 300.-
4 Pokertime Pokertime 9,0 Neu! 50.- Gratis Spiel € 500.-
5 Party Poker Party Poker 8,8 Real Live Casino € 100.-

War das hilfreich? Bitte gib uns ein Feedback!

Eure Meinung: 0 / 5. | Teilnehmer: 0

Noch keine Bewertung, bitte helfe uns bei der Qualität


Weitere Artikel/Spiele