Amtsgericht Hamburg zu GEMA-Gebühren: Spielhallenbetreiber muss nicht zahlen! (1 Besucher)

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Amtsgericht Hamburg zu GEMA-Gebühren: Spielhallenbetreiber muss nicht zahlen!

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.06.2018 eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) gegen einen in Hamburg ansässigen Spielhallenbetreiber abgewiesen.

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