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Behörden bluffen nicht: Werbung für Online-Poker auch weiterhin unzulässig
Das OVG Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Werbeverbot für Online-Poker auch weiterhin rechtmäßig ist. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Klage eines Unternehmens mit Sitz im europäischen Ausland, welches unter anderem in Niedersachsen Glücksspiele im Internet anbot.
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Das OVG Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Werbeverbot für Online-Poker auch weiterhin rechtmäßig ist. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Klage eines Unternehmens mit Sitz im europäischen Ausland, welches unter anderem in Niedersachsen Glücksspiele im Internet anbot.
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