Bundesverwaltungsgericht bestätigt Unzulässigkeit der Wettbürosteuer (1 Besucher)

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Unzulässigkeit der Wettbürosteuer

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) hat mit seinen Entscheidungen vom 20. September 2022 die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt.


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