Playworld News
Promotion
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zum Umlaufbeschluss der Länder (PDF)
Nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV)1 besteht für die meisten Formen des Online-Glückspiels ein Totalverbot, von dem nicht durch Erlaubnis befreit werden kann (§ 4 Abs. 4, 5 GlüStV).
Weiterlesen...
Nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV)1 besteht für die meisten Formen des Online-Glückspiels ein Totalverbot, von dem nicht durch Erlaubnis befreit werden kann (§ 4 Abs. 4, 5 GlüStV).
Weiterlesen...