Erneute Entscheidung über die Zulassung eines Sportwettenanbieters zur Teilnahme am A (1 Besucher)

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Erneute Entscheidung über die Zulassung eines Sportwettenanbieters zur Teilnahme am A

Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veran, staltet und vermittelt werden. Der Glücksspielstaatsvertrag, der am 01.07.2012 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass für 7 Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages Sport, wetten probeweise mit einer Konzession veranstaltet werden dürfen. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
 
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