Erstinstanzliches Urteil nunmehr auch in zweiter Instanz bestätigt: Verluste aus Onli (1 Besucher)

Playworld News

Promotion
Erstinstanzliches Urteil nunmehr auch in zweiter Instanz bestätigt: Verluste aus Onli

Das Oberlandesgericht Graz ("Berufungsgericht") hat in zweiter Instanz entschieden, dass kein Rückforderungsanspruch aus Verlusten bei Online-Wetten eines Wettkunden aus der Steiermark gegenüber einem Wettunternehmen mit Sitz in der EU ("beklagte Partei") besteht.


Weiterlesen...
 
Zurück
Oben