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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verhängt erstmalig Ordnungswidrigkeits
Die GGL hat Anfang März erstmals ein empfindliches Bußgeld gegen einen erlaubten Glücksspielanbieter verhängt, der sich nicht an die Werbebestimmungen der Erlaubnis hielt.
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Die GGL hat Anfang März erstmals ein empfindliches Bußgeld gegen einen erlaubten Glücksspielanbieter verhängt, der sich nicht an die Werbebestimmungen der Erlaubnis hielt.
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