Irreführendes Urteil des VG Karlsruhe (1 Besucher)

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Irreführendes Urteil des VG Karlsruhe

m Rahmen einer Pressemitteilung wurde das Urteil des VG Karlsruhe vom 01.03.2018 dahingehend interpretiert, dass Bestandsspielhallen nur im Falle und für die Zeit einer Härtefallbefreiung vom gebotenen Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ausgenommen seien.

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