Kein Kahlschlag bei Spielhallen – Stadt scheut Prozessrisiko (1 Besucher)

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Kein Kahlschlag bei Spielhallen – Stadt scheut Prozessrisiko

Zum 1. Dezember 2017 wurde nach fünfjähriger Übergangszeit der Zweite Glückspieländerungsstaatsvertrag wirksam. Landesweit war vorab vom Kahlschlag in der Spielhallenlandschaft die Rede. In Hamm waren zunächst fünf, später sogar acht Betriebe auf der Streichliste...

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