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Kritik zur Stellungnahme der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zur der
Gemäß**§ 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 darf ein Spieler pro Monat maximal 1.000 €*für Glücksspiele ausgeben. Dieses Limit gilt anbieterübergreifend.
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Gemäß**§ 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 darf ein Spieler pro Monat maximal 1.000 €*für Glücksspiele ausgeben. Dieses Limit gilt anbieterübergreifend.
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