Lotto wegen „unzulässiger Glücksspielwerbung“ verurteilt (1 Besucher)

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Lotto wegen „unzulässiger Glücksspielwerbung“ verurteilt

München - Der Freistaat Bayern betreibt nach einem Urteil des Landgerichts München «unzulässige Glücksspielwerbung» und verstößt damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

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