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Oberlandesgericht Hamm bestätigt Gauselmann Gruppe in Sachen Spieler- und Verbraucher
Hamm/Espelkamp. Das Oberlandesgericht Hamm hat heute entschieden, dass der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der Gauselmann Gruppe nicht verlangen kann, bestimmte Spielersperren auszusprechen, für die es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Hamm/Espelkamp. Das Oberlandesgericht Hamm hat heute entschieden, dass der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der Gauselmann Gruppe nicht verlangen kann, bestimmte Spielersperren auszusprechen, für die es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage gibt.
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