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Terminhinweis des BGH: Verhandlungstermin am 2. Mai 2024 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR
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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im Inland nicht über die hierfür erforderliche Konzession der zuständigen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.