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Urteil des BFH: Online-Poker in der Variante „Pot Limit Omaha“ als im Einzelfall gewerbliche Tätigkeit
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<p>Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel in der Variante "Pot Limit Omaha" können unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen.</p>