Verwaltungsgericht Minden hält die Wettbürosteuersatzung der Stadt Bielefeld für rech (1 Besucher)

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Verwaltungsgericht Minden hält die Wettbürosteuersatzung der Stadt Bielefeld für rech

In mehreren durch die Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Klageverfahren hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die Wettbürosteuerbescheide der Stadt Bielefeld für die Jahre 2016 bis 2018 nach der mündlichen Verhandlung vom 19.03.2019 aufgehoben.

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