VG Düsseldorf: Wettvermittlungsstellen müssen untereinander Mindestabstand einhalten (2 Besucher)

Info Casino

Promotion
Teammitglied
<p>Wettvermittlungsstellen müssen zu anderen Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Dies hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten am heutigen Tag zugestellten Urteil entschieden.</p>

Weiterlesen...
 
Zurück
Oben