Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten (1 Besucher)

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Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten

Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden.


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