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BENESCH & PARTNER informiert über die dramatische Erlaubnissituation für Spielhallen
Mit dem 30.06.2021 laufen für viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg die glücksspielrechtliche Erlaubnisse oder. sog. „Härtefallgenehmigungen“ zum Betrieb ihrer Spielhallen ab. Auch wir haben für unsere Mandanten bei den zuständigen Behörden die Anträge bereits gestellt.
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Mit dem 30.06.2021 laufen für viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg die glücksspielrechtliche Erlaubnisse oder. sog. „Härtefallgenehmigungen“ zum Betrieb ihrer Spielhallen ab. Auch wir haben für unsere Mandanten bei den zuständigen Behörden die Anträge bereits gestellt.
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