Keine rechtliche Grundlage in Hessen für das Auswahlverfahren zwischen Spielhallen un (1 Besucher)

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Keine rechtliche Grundlage in Hessen für das Auswahlverfahren zwischen Spielhallen un

Mit Beschluss vom 27. September 2018, der den Beteiligten heute zugestellt worden ist, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde eines Spielhallenbetreibers stattgegeben und damit zugleich eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufgehoben.

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