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OVG setzt absolutes Rauchverbot für Spielhalle außer Vollzug
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Beschluss vom 2. September 2024 auf Antrag einer Spielhallenbetreiberin im Wege einer einstweiligen Anordnung das im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für Spielhallen im Saarland für ihre Spielhalle außer Vollzug gesetzt.
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Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Beschluss vom 2. September 2024 auf Antrag einer Spielhallenbetreiberin im Wege einer einstweiligen Anordnung das im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für Spielhallen im Saarland für ihre Spielhalle außer Vollzug gesetzt.
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