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Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum Betri
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit heute bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass die Stadt Wuppertal erstmals nach einem Auswahlverfahren entscheiden muss, ob einem Spielhallenbetreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zu erteilen ist (4 A 1826/19).
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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit heute bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass die Stadt Wuppertal erstmals nach einem Auswahlverfahren entscheiden muss, ob einem Spielhallenbetreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zu erteilen ist (4 A 1826/19).
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