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Vergnügungssteuer – Finanzgericht Bremen lässt Revision zum Bundesfinanzhof zu
In zwei Verfahren gegen die Vergnügungssteuer für die Jahre 2015 bis 2018 hat das Finanzgericht Bremen auf die mündlichen Verhandlungen vom 4. September 2024 zwar die Klagen abgewiesen, aber gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO zur Fortbildung des Rechts die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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In zwei Verfahren gegen die Vergnügungssteuer für die Jahre 2015 bis 2018 hat das Finanzgericht Bremen auf die mündlichen Verhandlungen vom 4. September 2024 zwar die Klagen abgewiesen, aber gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO zur Fortbildung des Rechts die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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