Vergnügungssteuer in Höhe von 5% des Spieleinsatzes erdrosselnd? OVG Münster lässt Be (1 Besucher)

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Vergnügungssteuer in Höhe von 5% des Spieleinsatzes erdrosselnd? OVG Münster lässt Be

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 07.01.2020 in einem vom Unterzeichner geführten Berufungszulassungsverfahren die Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.08.2019 zugelassen.

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