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Verwaltungsgericht Osnabrück Einjährige Übergangsfrist nicht haltbar

Laut Glücksspiel- änderungsstaatsvertrag haben Spielhallenerlaubnisse, die nach dem 28. Oktober 2011 erteilt wurden, nur ein Jahr Gültigkeit. Das ist nicht haltbar, sagt das Verwaltungsgericht Osnabrück, wie games & business-Experte RA Dr. Damir Böhm berichtet. (Keine Kommentare) Weiterlesen
 
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